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Dingliche SicherheitenUnter dem Begriff "Dingliche Sicherheiten" versteht man die Abtretung von Besitzansprüchen an Sachgütern, gesetzt dem Falle, dass berechtigte Forderungen aus einem Kreditvertrag nicht erfüllt werden können. Dingliche Sicherheiten können zwar auch bei Privatdarlehen zum Einsatz kommen, werden aber in der Regel ausschließlich in Baufinanzierungen ver [..]
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